Unfallgutachten in Main-Spessart | Gutachter Fuchs

UNFALLGUTACHTEN

Unverschuldet in einen Unfall verwickelt?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu beauftragen.

Ein Unfallgutachten dokumentiert den entstandenen Fahrzeugschaden vollständig und bildet eine wichtige Grundlage für die Regulierung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Ich besichtige Ihr Fahrzeug, dokumentiere die unfallbedingten Schäden und ermittle die technischen und wirtschaftlichen Werte, die für eine vollständige Schadenregulierung relevant sind.

Aufnahme eines Unfallschadens am Fahrzeug

WAS BEINHALTET EIN UNFALLGUTACHTEN?

Alle relevanten Schadenpositionen im Blick

 Je nach Schadenfall umfasst das Gutachten unter anderem:

  • detaillierte Schadenaufnahme
  • aussagekräftige Fotodokumentation
  • Kalkulation der erforderlichen Reparaturkosten
  • Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturdauer
  • Ermittlung einer möglichen merkantilen Wertminderung
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Ermittlung des Restwertes, soweit erforderlich
  • Beurteilung von Reparaturwürdigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • nachvollziehbare Dokumentation des Fahrzeugschadens

 

WARUM EIN UNABHÄNGIGES GUTACHTEN WICHTIG IST

Ihre Interessen im Mittelpunkt

Bei einem unverschuldeten Unfall geht es nicht nur um die sichtbaren Beschädigungen am Fahrzeug. Auch Positionen wie Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert oder Restwert können für die vollständige Schadenregulierung entscheidend sein.

Ein unabhängiges Gutachten sorgt dafür, dass der Schaden fachgerecht dokumentiert und nicht ausschließlich aus Sicht der gegnerischen Versicherung bewertet wird. 

WER TRÄGT DIE KOSTEN DES GUTACHTENS?

Bei unverschuldetem Unfall grundsätzlich die Gegenseite

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und sind regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen.

Bei sehr geringfügigen Schäden kann im Einzelfall ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Welche Form der Schadenaufnahme sinnvoll ist, lässt sich nach einer kurzen Einschätzung klären. 

SO LÄUFT DIE BEGUTACHTUNG AB

1

Kontaktaufnahme

Sie schildern kurz den Schaden und vereinbaren einen Termin.

2

Fahrzeugbesichtigung

Das Fahrzeug wird aufgenommen und der Schaden dokumentiert.

3

Auswertung

Reparaturkosten und weitere relevante Schadenpositionen werden ermittelt.

4

Übergabe

Sie erhalten das fertige Gutachten für die weitere Schadenregulierung.

SIE HATTEN EINEN UNFALL?

Jetzt unabhängig beraten lassen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie mich für eine schnelle und unabhängige Begutachtung Ihres Fahrzeugs – persönlich, unkompliziert und zuverlässig. 

 

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